Terms and Conditions

AGB der TwentyOne Skills GmbH

 

Die folgenden Regelungen stellen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der TwentyOne Skills GmbH, Berliner Str. 31, 51063 Köln, vertreten durch Robert Kötter und Marius Kursawe dar. Im Folgenden werden der Vertragspartner der TwentyOne Skills GmbH als „Kunde“ und die TwentyOne Skills GmbH als „TOS“ bezeichnet. Kunde und TOS gemeinsam werden zusammen auch als „Parteien“ oder einzeln als „Partei“ bezeichnet.

 

Geltungsbereich und Struktur dieser AGB

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der in den zwischen dem Kunden und TOS gesondert vereinbarten Bestelldokumenten (Angebot und Bestellung) beschriebenen Leistungen durch den Kunden.

 

Auf Basis dieser AGB stellt TOS seinen Kunden digitale Lern-Inhalte (E-Learning und digitale Live-Formate) zur Nutzung bereit. Dies erfolgt in einem der folgenden Modelle:

 

1)        TOS stellt dem Kunden eine Online-Akademie bereit, über den er auf eine Vielzahl von, gegebenenfalls vom Kunden ausgewählten, E-Learning-Inhalten (nachstehend: „E-Learning-Inhalte“ oder „Module“) und digitale Live-Formate (nachstehend: „Live-Programm“) zugreifen kann. Die Nutzung dieser Inhalte erfolgt über ein Lern-Management-System (nachstehend: „LMS“), das TOS dem Kunden als Online-Dienst für die Dauer des Vertrags selbst oder über einen Dienstleister zur Verfügung stellt („Subskriptions-Modell“).

2)        TOS überlässt dem Kunden einzelne, vom Kunden ausgewählte E-Learning-Inhalte, die der Kunde auf seiner eigenen E-Learning-Umgebung (nachstehend: „Kunden-LMS“) nutzen kann („Lizenz-Modell“).

 

Das jeweils vereinbarte Modell ergibt sich aus den Bestelldokumenten.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TOS sind nachfolgend in drei Teile aufgeteilt:

 

·          Spezielle Regelungen, die nur für das Subskriptions-Modell gelten (Teil 1)

 

·          Spezielle Regelungen, die nur für das Lizenz-Modell gelten (Teil 2)

 

·          Allgemeine Regelungen, die für alle Modelle gelten (Teil 3).

 

Für die Leistungen von TOS gelten ausschließlich diese AGB sowie die Vereinbarungen in den Bestelldokumenten. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

Teil 1 – Subskriptions-Modell

 

1. Vertragliche Leistungen von TOS

 

1.1 Hauptleistungspflicht von TOS im Rahmen des Subskriptions-Modells ist es, dem Kunden für die Vertragslaufzeit (i) einen Zugriff auf die von seiner Subskription umfassten E-Learning-Inhalte und Live-Programm in der allgemein bei TOS verfügbar gehaltenen Version zu ermöglichen und (ii) ihm für deren Nutzung Zugriff auf ein als Online-Dienst zu nutzendes LMS zu gewähren (im Folgenden: „Subskriptions-Leistungen“).

 

1.2 Inhalt und Beschaffenheit, Umfang und Auswahl der im Rahmen des Subskriptions-Modells bereitgestellten Inhalte sowie die Details des LMS ergeben sich abschließend aus den Bestelldokumenten. TOS behält sich vor, das LMS technisch von einem Dienstleister auf Basis eines SaaS-Servicevertrags zwischen TOS und dem Dienstleister bereitstellen zu lassen. TOS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Subskriptions-Leistungen den Erwartungen des Kunden entsprechen.

 

1.3 TOS ist berechtigt, die Subskriptions-Leistungen zu ändern, insbesondere Updates und Upgrades einzuspielen, einzelne Inhalte zu entfernen oder hinzuzufügen, soweit eine solche Änderung nicht zu einer wesentlichen negativen Abweichung von dem bei Vertragsschluss (in den Bestelldokumenten) vereinbarten Leistungsumfang und/oder der Beschaffenheit (siehe Ziffer 1.2) führt.

 

1.4 TOS bemüht sich um eine maximale Verfügbarkeit aller Leistungen, sichert aber vertraglich keine Mindestverfügbarkeit des Servers zu. TOS wird sich bei Störungen des Serverbetriebes um eine unverzügliche Beseitigung bemühen. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes wird TOS nach Möglichkeit außerhalb der Tageszeit durchführen.

 

1.5 Voraussetzung für die Nutzung der Subskriptions-Leistungen ist die Einhaltung der technischen Systemvoraussetzungen durch den Kunden. Die technischen Systemvoraussetzungen für eine Nutzung der Subskriptions-Leistungen sind in den Bestelldokumenten beschrieben. TOS ist berechtigt, bei Updates die technischen Systemvoraussetzungen im Rahmen der Release Notes zur Anpassung an den Stand der Technik zu ändern. Hierbei wird sichergestellt, dass immer mindestens zwei kostenfrei am Markt erhältliche Browser unterstützt werden. TOS wird dem Kunden solche Änderungen mitteilen.

 

1.6 Es ist dem Kunden untersagt, die Subskriptions-Leistungen in einer Weise zu nutzen, die die Sicherheit und/oder Leistungsfähigkeit der IT-Infrastruktur von TOS gefährdet.

 

2. Nutzungsrechte

 

2.1 TOS räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags (siehe Ziffer 3) beschränktes Recht zur Online-Nutzung der Subskriptions-Leistungen ein. Dies umfasst das Recht zum Zugriff auf die Subskriptions-Leistungen über das LMS und technische Kopien, die bei einem solchen Zugriff im Arbeitsspeicher des Kunden entstehen.

 

2.2 Das Recht zur Nutzung gilt für die in den Bestelldokumenten festgelegte Anzahl berechtigter Benutzer. Dabei dürfen einzelne Benutzer des LMS im Turnus von drei Monaten getauscht werden (vier Mal im Jahr). Für eine Bestellung von 50 Nutzern für ein Jahr können somit bis zu 200 Individuen auf das LMS zugreifen.

 

3. Laufzeit und Kündigung

 

3.1 Der Vertrag zur Nutzung der Subskriptions-Leistungen hat die in den Bestelldokumenten festgelegte Laufzeit. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um ein Jahr.

 

3.2 Eine Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ist für beide Parteien unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund besteht für TOS insbesondere dann, wenn

 

                                        I.      Die etwaige Bereitstellung des LMS durch einen Dienstleister (siehe Ziffer 1.2) auf eine Weise beendet wird, dass eine Fortführung der Subskriptions-Leistungen bzw. eine Einhaltung der regulären Kündigungsfristen nach diesen AGB für TOS unzumutbar oder unmöglich wird. Dies gilt nicht, wenn die Beendigung der Bereitstellung von TOS zu vertreten ist;

                                      II.      Wenn eine sofortige Kündigung erforderlich ist, um anwendbarem Recht oder zwingenden Anforderungen staatlicher Stellen nachzukommen;

                                     III.      Wenn eine Erbringung der Subskriptions-Leistungen an den Kunden aus regulatorischen Gründen nicht (mehr) möglich ist, ohne wesentliche Änderungen an den Subskriptions-Leistungen vorzunehmen;

                                     IV.      Ein Fall des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegt.

 

4. Gewährleistung, Wartung und Support

 

4.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in Ziffer 3 und 4 dieser AGB nichts anderes bestimmt ist.

 

4.2 TOS gewährleistet, dass die Subskriptions-Leistungen bei vertragsgemäßem Einsatz (insbesondere gem. Ziffer 1.5) im Wesentlichen den Angaben in den Bestelldokumenten und den AGB entsprechen. Mängelansprüche des Kunden für eine nur unerhebliche Abweichung dieser Beschaffenheit der Subskriptions-Leistungen sind ausgeschlossen.

 

4.3 Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.

 

4.4 Für den Fall, dass die Subskriptions-Leistungen wesentlich negativ von der in den Bestellunterlagen festgelegten Beschaffenheit abweichen, wird TOS diesen Mangel innerhalb angemessener Frist beheben. Die Behebung kann auch in der Bereitstellung einer Umgehungslösung liegen, soweit dadurch die Leistungsfähigkeit der Subskriptions-Leistungen nicht erheblich beeinträchtigt wird.

 

4.5 In Ergänzung zu den Haftungsbeschränkungen gem. Ziffer 12 gilt für die Subskriptions-Leistungen: Die verschuldensunabhängige Haftung von TOS nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

 

5. Vergütung

 

5.1 Der Kunde ist verpflichtet an TOS die für die Nutzung der Subskriptions-Leistungen vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Details zur jeweils vereinbarten Vergütung ergeben sich aus den Bestelldokumenten.

 

5.2 Soweit nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, bezieht sich die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung jeweils auf den Beginn der Erbringung der Subskriptions-Leistungen und ist zum Start der Leistungen fällig.

 

6. Änderungsvorbehalt

 

6.1 Soweit zwischen dem Kunden und TOS das Subskriptions-Modell vereinbart ist, behält sich TOS das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zukünftig zu ändern. TOS wird den Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Bedingungen davon in Kenntnis setzen und ihm die geänderte Fassung der AGB unter Hervorhebung der Änderungen an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zusenden.

 

6.2 Ist der Kunde mit der Änderung oder Ergänzung nicht einverstanden, ist er berechtigt, innerhalb von sechs (6) Wochen nach Kenntnis über die Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht und setzt die Inanspruchnahme der Subskriptions-Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die neuen Nutzungsbedingungen mit Ablauf der Frist als wirksam vereinbart. Widerspricht der Kunde innerhalb der Frist, gilt der Vertrag unverändert fort. Auf diese Folgen wird TOS in der Mitteilung hinweisen.

 

6.3 Sind die Änderungen oder Ergänzungen einem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von TOS zumutbar, findet Ziffer 6.2 keine Anwendung und die neuen Nutzungsbedingungen gelten unmittelbar mit Ablauf der Frist gem. Ziffer 6.1.

 

6.4 Die Regelungen dieser Ziffer 6 gelten auch für Änderungen der Subskriptions-Leistungen selbst, soweit diese nicht schon durch Ziffer 1.3 gedeckt sind, sowie für Anpassungen der in den Bestelldokumenten vereinbarten Preise. Bei Preisanpassungen und/oder Änderungen der Subskriptions-Leistungen selbst steht dem Kunden im Rahmen des Absatzes 6.2 jedoch kein Widerspruchsrecht zu, sondern ein Sonderkündigungsrecht, welches er innerhalb der genannten Frist mit sofortiger Wirkung ausüben kann.

 

Teil 2 – Lizenz-Modell

 

7. Vertragliche Leistungen von TOS

 

7.1 Hauptleistungspflicht von TOS im Rahmen des Lizenz-Modells ist es, dem Kunden die von ihm in den Bestelldokumenten ausgewählten E-Learning-Inhalte in ausführbarer kompilierter Form (SCORM) zu überlassen und die für deren Verwendung auf dem Kunden-LMS erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.

 

7.2 Die Beschaffenheit der E-Learning-Inhalte ergibt sich abschließend aus den Bestelldokumenten. TOS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die E-Learning-Inhalte den Erwartungen des Kunden entsprechen.

 

7.3 Voraussetzung für die Nutzung der Inhalte ist die Einhaltung der technischen Systemvoraussetzungen (z. B. in Bezug auf das Kunden-LMS) durch den Kunden. Die technischen Systemvoraussetzungen für eine Nutzung der E-Learning-Inhalte sind in den Bestelldokumenten beschrieben. TOS ist berechtigt, bei Updates die technischen Systemvoraussetzungen im Rahmen der Release Notes zur Anpassung an den Stand der Technik zu ändern. TOS wird dem Kunden solche Änderungen mitteilen.

 

8. Nutzungsrechte

 

8.1 TOS räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht ein, die E-Learning-Inhalte für seine eigenen Zwecke für eine beschränkte Dauer zu nutzen. Die Nutzungsdauer wird in den Bestelldokumenten vereinbart. Das Nutzungsrecht beinhaltet die Installation und das Laden und Ausführen der E-Learning-Inhalte auf einem beliebigen Kunden-LMS. Kopien der E-Learning-Inhalte darf der Kunde nur in dem Maße erstellen, als dies für eine vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Die Parteien können in den Bestelldokumenten weitergehende Nutzungsrechte vereinbaren.

 

8.2 Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden, die E-Learning-Inhalte den in den Bestelldokumenten definierten Unterrichtsteilnehmern über das Kunden-LMS zugänglich zu machen.

 

9. Gewährleistung

 

9.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

 

9.2 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beginnt, unabhängig von der Art und Weise der Überlassung, in dem Moment, in dem TOS dem Kunden, die Möglichkeit eröffnet, die E-Learning-Inhalte zu nutzen. Sie beträgt ein Jahr.

 

9.3 TOS gewährleistet, dass die E-Learning-Inhalte bei vertragsgemäßem Einsatz (siehe Ziffer 7.3) im Wesentlichen den Angaben in den Bestelldokumenten entspricht. Mängelansprüche des Kunden für eine nur unerhebliche Abweichung dieser Beschaffenheit der E-Learning-Inhalte sind ausgeschlossen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.

 

9.4 Sollten die E-Learning-Inhalte Mängel aufweisen, so ist TOS zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von TOS durch Korrektur der E-Learning-Inhalte selbst, durch Neulieferung der gesamten E-Learning-Inhalte oder einzelner Teile davon geschehen. Der Kunde ist verpflichtet, TOS im Rahmen ihrer Gewährleistungsarbeiten in angemessenem Umfang zu unterstützen, insbesondere die notwendigen Informationen, Unterlagen und Arbeitsmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

 

10. Vergütung

 

Der Kunde ist verpflichtet, an TOS die für die Nutzung der E-Learning-Inhalte vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Details zur jeweils vereinbarten Vergütung ergeben sich aus den Bestelldokumenten.

 

Teil 3 – Allgemeine Bestimmungen

 

11. Weitere Leistungen

 

11.1 Soweit die Parteien sich in den Bestelldokumenten über die Erbringung ergänzender Leistungen (z.B. Customizing, Erstellung von Animationen, Erstellung von Filmen, Quizzes oder Erstellung und Durchführung von Webinaren) durch TOS geeinigt haben, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 11 für diese Leistungen. Die Erbringung solcher weitergehenden Leistungen ist separat vergütungspflichtig und nur geschuldet, soweit dies explizit in den Bestelldokumenten vereinbart ist. Die Details ergeben sich aus den Bestelldokumenten, soweit dort keine näheren Regelungen getroffen sind, sind die Leistungen nach Zeit und Material auf Grundlage der allgemeinen Stundensätze von TOS zu vergüten.

 

11.2 Es besteht kein Anspruch einer der Parteien auf Abschluss eines Vertrags über solche Leistungen.

 

11.3 Soweit in den Bestelldokumenten nicht explizit anders festgelegt, schuldet TOS jeweils ein Tätigwerden, jedoch nicht die Herbeiführung eines konkreten Erfolgs.

 

11.4 TOS räumt dem Kunden an den bei der Erbringung der Leistungen spezifisch für und auf Anforderung des Kunden erstellten Arbeitsergebnissen grundsätzlich das nicht-exklusive Recht ein, diese zu nutzen, (auch öffentlich) wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen im hierzu notwendigen Umfang zu vervielfältigen und zu verwerten, es sei denn dies ist in den Bestelldokumenten abweichend geregelt.

 

11.5 Soweit TOS für den Kunden Arbeitsergebnisse erstellt, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Personen im Lager des Kunden, insbesondere dessen Mitarbeitern betreffen (zum Beispiel, weil diese in Lehrfilmen mitwirken), obliegt es dem Kunden dafür zu sorgen, dass entsprechende Einwilligungen dieser Personen vorliegen. Der Kunde stellt TOS von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der Pflicht in vorstehendem Satz beruhen, es sei denn ihn trifft hieran kein Verschulden.

 

11.6 Sofern der Kunde bei TOS Quizzes bucht, kann er festlegen, welchen Personen die Ergebnisse der Quizzes zur Verfügung gestellt werden. Die Verantwortlichkeit für die rechtskonforme Einrichtung dieser Information (insbes. arbeits- und datenschutzrechtlich) trägt der Kunde.

 

11.7 Für den Fall, dass die ergänzenden Leistungen gemäß der Bestelldokumente eine Mitwirkung oder Beistellung von Infrastruktur durch den Kunden (z.B. bei Webinaren) erforderlich machen, so übernimmt der Kunde diese Mitwirkung und Beistellung in alleiniger Verantwortung als Hauptleistungspflicht. Erbringt der Kunde seine Mitwirkung oder Beistellung nicht, wird auch TOS von ihrer Pflicht zur Erbringung der betroffenen Leistung frei. Weitere Ansprüche von TOS bleiben unberührt.

 

 

12. Haftung

 

12.1 Unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen haftet TOS unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, für besonders vereinbarte Beschaffenheitsgarantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit.

 

12.2 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der Bestelldokumente nichts anderes ergibt, haftet TOS bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

 

12.3 Schadenersatz aus einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten wird auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden aus einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen von TOS sind ausgeschlossen.

 

12.4 Die Parteien sind sich einig, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden im Sinne des vorherigen Absatzes in keinem Fall die Summe der an TOS gezahlten Entgelte überschreitet.

 

12.5 Für den Verlust von Daten haftet TOS nur in Höhe des Aufwands der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und adäquat Datensicherungen durchführt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

12.6 Soweit die Haftung von TOS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TOS.

 

13. Vertraulichkeit / Datenschutz / Referenzen

 

13.1 Sämtliche Einzelheiten über die vertraglichen Abmachungen zwischen den Parteien sind vertraulich zu behandeln. Das gilt vor allem für die Bestelldokumente und andere vertragliche Abmachungen, einschließlich dieser AGB.

 

13.2 Die Parteien verpflichten sich, die Regelungen zum Datenschutz in Anlage 1 zu diesen AGB einzuhalten.

 

13.3 Die Parteien gewähren der jeweils anderen Partei das Recht, die Geschäftsbeziehung als Referenz aufzuführen inklusive der Darstellung des Logos.

 

14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

 

14.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz von TOS, soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

14.2 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

 

15. Sonstiges

 

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

 

15.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien eine neue Regelung zu vereinbaren die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.

 

15.3 Eine Aufrechnung ist nur hinsichtlich unstrittiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche möglich.

 

15.4 TOS ist nicht verpflichtet, die Leistungen unter diesem Vertrag selbst zu erbringen und ist frei einzelne oder alle Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.